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Aktuelle Urteile und Informationen für Mandanten

21.
Sep 2011

Beschlüsse des OVG Weimar zur Kulturförderabgabe abrufbar

Wie wir bereits berichteten (Aktuell vom 29.08.2011 sowie 01.09.2011) hat das Thüringer Oberverwaltunggericht mit Beschlüssen vom 17.08.2011 (Az. 3 EN 1514/10) sowie 23.08.2011 (Az. 3 EN 77/11) den Städten Erfurt und Weimar im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen die zugrundeliegenden Satzungen erlaubt, die sog. Kulturförderabgabe ("Bettensteuer") zu erheben. Die Entscheidungen sind nunmehr im Volltext abrufbar:   Beschluss des OVG Weimar vom 17.08.2011, Az. 3 EN 1514/10 (Erfurt)   Beschluss des OVG Weimar vom 23.08.2011, Az. 3 EN 77/11 (Jena)

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