Sep 2011
Beschlüsse des OVG Weimar zur Kulturförderabgabe abrufbar
Wie wir bereits berichteten (Aktuell vom 29.08.2011 sowie 01.09.2011) hat das Thüringer Oberverwaltunggericht mit Beschlüssen vom 17.08.2011 (Az. 3 EN 1514/10) sowie 23.08.2011 (Az. 3 EN 77/11) den Städten Erfurt und Weimar im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen die zugrundeliegenden Satzungen erlaubt, die sog. Kulturförderabgabe ("Bettensteuer") zu erheben. Die Entscheidungen sind nunmehr im Volltext abrufbar: Beschluss des OVG Weimar vom 17.08.2011, Az. 3 EN 1514/10 (Erfurt) Beschluss des OVG Weimar vom 23.08.2011, Az. 3 EN 77/11 (Jena)
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Ihr Ansprechpartner zum Thema Verwaltungsrecht ist: Bernd Schicker