Bau- und Architektenrecht
Wir beraten Auftragnehmer und Auftraggeber sowie Architekten/Ingenieure umfassend im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts aber auch des öffentlichen Baurechts (als Teil des Verwaltungsrechts). Die Beratung umfasst alle Phasen, von der Planung, der Bauvertragsgestaltung bis hin zur Vertretung in Beweissicherungsverfahren sowie Bauprozessen (z. B. Gewährleistung). Ein besonderer Focus wird dabei auf die baubegleitende Rechtsberatung und die außergerichtliche Streitschlichtung gelegt.
Haben Sie Fragen zum Thema?
Ihr Ansprechpartner zum Thema Bau- und Architektenrecht ist: Dr. Martin Thies