Zivilrecht
Die Wohnungswirtschaft ist ein bedeutsamer Faktor der regionalen Wirtschaft. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Wohnungsgesellschaften (z. B. Genossenschaften) sowie Hausverwaltungen z. B. in Fragen des Mietrechts (einschließlich des Gewerbemietrechts). Wir kümmern uns auch um gesellschaftsrechtliche Fragen unserer Mandanten, sei es die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beschlussvorlagen oder die Beantwortung von Fragen der Kompetenzenverteilung. Wenn es erforderlich wird, begleiten wir Gesellschafterstreitigkeiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Im Rahmen des Forderungsmanagements kümmern wir uns um die Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber Kunden sowie sonstigen Vertragspartnern. Sei es durch anwaltliche Schreiben, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder - wenn notwendig - klageweise Geltendmachung. Mindestens genauso wichtig ist die nachfolgende, professionelle Durchführung der Zwangsvollstreckung (z. B. Pfändung von Konten etc.).