Sep 2011
Entscheidungen zur Bettensteuer in Erfurt und Jena
Nach den ersten Entscheidungen des Thüringer OVG zur Kulturförderabgabe (sog. "Bettensteuer") darf diese in den Städten Erfurt sowie Jena weiter erhoben werden, was das Gerich für Erfurt mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. 3 EN 1514/10 sowie für Jena mit Beschluss vom 23.08.2011, Az. 3 EN 77/11 entschied. Auf den wesentlichen Inhalt des Beschlusses vom 17.08.2011 hatten wir bereits in unserer Meldung vom 29.08.2011 hingewiesen. Mittlerweile liegen für beide Entscheidungen Pressemittilungen des OVG Weimar vor: Pressemitteilung zum Verfahren 3 EN 1514/10 (Bettensteuer Erfurt) Pressemitteilung zum Verfahren 3 EN 77/11 (Bettensteuer Jena)
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Ihr Ansprechpartner zum Thema Verwaltungsrecht ist: Bernd Schicker