Verwaltungsrecht
Wir beraten Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Zweckverbände umfassend in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Das umfasst beispielsweise die Gestaltung und Prüfung von Satzungen, das öffentliche Baurecht, das Straßenrecht. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei das Kommunalabgabenrecht, nicht nur im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Eine besondere Experise besteht im Rahmen der Erschließung von Baugebieten. Hier erstellen wir sowohl für Gebietskörperschaften, als auch für private Investoren und Bauträger die erforderlichen städtebaulichen Verträge (Erschließungsverträge). Des weiteren verfügen wir über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Gewerberechts sowie Immissionsschutzrechts.