Nov 2012
Umfang der Streupflicht einer Kommune
Der Winter steht bevor und nicht nur (private) Grundstückseigentümer fragen sich, wie weit eine Verpflichtung zum Winterdienst reicht. Insbesondere für Kommunen ist es - nicht zuletzt aufgrund finanzieller Erwägungen - von Bedeutung, in welchem Umfang eine Streupflicht für Straßen und Wege besteht. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken stellt hierzu in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 27.03.2012, Az. 4 U 151/11-48) klar, dass es maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung der betreffenden Stelle sowie deren konrete Gefährlichkeit ankomme. Die Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtige sei naturgemäß nicht dazu im Stande, alle betreffenden Straßen gleichzeitig zu streuen. Sie genügt ihrer Streupflicht daher bereits dann, wenn er sich beim Winterdienst an einem Straßenschema orientiert, welches Art und Wichtigkeit der Verkehrswege ebenso berücksichtigt wie die Gefährlichkeit der Straßen und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Im konkreten Fall verneinte das Gericht die Annahme einer besonderen Gefahrenlage allein auf Grundlage des Umstandes, dass die betreffende Straße entlang eines Flussufers verlief. Die zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken ist hier als pdf abrufbar.