Jun 2019
Thüringer Wassergesetz (ThürWG 2019)
Mit dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts vom 28.05.2019 hat der Landtag das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) beschlossen. Das Gesetz ist mit Ausnahme von Art. 1 § 29 am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. § 29 des neuen Thüringer Wassergesetz tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Hierbei handelt es sich um die Regelung zu den Gewässerrandstreifen. Der Wortlaut des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG - 2019) kann hier abgerufen werden. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen in unserer Kanzlei der auf das öffentliche Recht spezialisierte Rechtsanwalt Schicker gerne zur Verfügung.
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Ihr Ansprechpartner zum Thema Verwaltungsrecht ist: Bernd Schicker