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21.
Jun 2019

Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG)

Mit dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechtes vom 28.05.2019 ist am 08.06.2019 auch das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden in Kraft getreten.    Der Gesetzestext kann hier abgerufen werden.    Gemäß § 1 des ThürGewUVG wurden durch dieses Gesetz die in der Anlage 1 des Gesetzes bezeichneten Gewässerunterhaltungsverbände gegründet. Die Zuordnung der Mitgliedsgemeinden zum Verbandsgebiet auf der Grundlage der Maßgaben und Kriterien des Abs. 1 S. 3 - 9 ergibt sich aus der in der Anlage 2 zu diesem Gesetz beigefügten Karte und der Auflistung der Gemeindegebiete.    Anwendbare Vorschriften für die kraft Gesetzes gegründeten Gewässer-unterhaltungsverbände sind die Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes, soweit das Thüringer Wassergesetz und das ThürGewUVG keine abweichende Regelung enthalten. Diesen Verbänden wurde kraft § 3 des ThürGewUVG Satzungsbefugnisse eingeräumt. Hinsichtlich der zu beschließenden Verbandssatzung soll bis 30.06.2019 im Thüringer Staatsanzeiger eine durch die Rechtsaufsichtsbehörde bis 31.05.2019 zu erstellende Mustersatzung vorgegeben werden.    Für Rückfragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen in unserer Kanzlei der auf das Kommunal- und Kommunalabgabenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Schicker gerne zur Verfügung. 

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