Sep 2011
Rechtsweg gegen kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle
Wie das Verwaltungsgericht Köln in einer Pressemitteilung mitteilte, sind für die Klage der Berliner Wasserbetriebe gegen das Bundeskartellamt wegen angeblich überhöhter Trinkwasserpreise die Verwaltungsgerichte nicht zuständig. Das Gericht verwies deshalb den Rechtsstreit mit Beschluss vom 06.09.2011 (Az. 4 K 1465/11) an den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Nach der Entscheidung fallen sämtliche kartellrechtlichen Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Dies gelte auch für die von dem klagenden Wasserversorger begehrte Feststellung, dass die Einleitung bzw. Durchführung eines kartellrechtlichen Missbrauchsverfahrens ihr gegenüber unzulässig sei. In dem angestrengten Verfahren geht es inhaltlich um die Frage, ob das Kartellrecht überhaupt anwendbar ist, mithin das Kartellamt überhaupt berechtigt ist, gegen die Höhe des von den Berliner Wasserbetrieben verlangten Entgelts vorzugehen. siehe zur Problematik auch: Kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle (Aktuell vom 14.04.2011)