Impressum Datenschutz Kontakt
Tel: +49 361 6 59 24 - 0

Aktuelle Urteile und Informationen für Mandanten

07.
Sep 2011

OLG Stuttgart kippt Wasserpreis-Verfügung der Landeskartellbehörde

Der Kartellsenat des Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer Entscheidung vom 25.08.2011 (Az. 201 Kart 2/11) eine Verfügung der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg aufgehoben, mit der die Energie Calw GmbH als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet werden sollte, für den Zeitraum der Jahre 2008 und 2009 (rückwirkend) seinen Abrechnungen ein Wasserentgelt von nicht mehr als 1,86 € netto je cbm zugrunde zu legen.   Die Gericht stützt seine Entscheidung in erster Linie darauf, das die Behörde - anders als in dern einschlägigen Regelungen des GWB (Gesetz gegen Wettberwebsbeschränkungen) vorgesehen - ausschließlich eine Kosten- und Kalkulationskontrolle auf Grundlage eigener Kalkulationsmaßstäbe vorgenommen hat, anstatt Vergleichsmarktbetrachtungen vorzunehmen. Ferne kritisierte das Gericht die Vorgehensweise der Behörde im Mißbrauchsverfahren durch formlose Abrufe von Mitwirkungshandlungen den Versorgern (faktisch) Beweislasten zuzuschieben, die ansich der Behörde obliegen.   siehe auch:   Pressemitteilung des OLG Stuttgart   vollständiger Text der Entscheidung (Beschluss des OLG Stuttgart vom 25.08.2011, Az. 201 Kart 2/11)

Haben Sie Fragen zum Thema?

Ihre Ansprechpartner zum Thema Energie- und Wasserversorgung sind: Bernd Schicker und Falko Steinert

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an post@schickerthies.de widerrufen.

Vielen Dank für Ihre Anfrage wir werden diese zeitnah bearbeiten. Seien Sie versichert wir gehen sorgsam mit Ihren Daten um.

Ihnen noch einen guten Tag
Schicker Thies - Anwaltskanzlei