Aug 2014
Neuer gesetzlicher Verzugsszinsatz für Unternehmen
Am 29.07.2014 ist das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" in Kraft getreten, dass unter anderem den gesetzlichen Verzugszinssatz für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (anstatt bisher acht Prozentpunkten) erhöht. Die Regelung des § 288 Absatz 2 BGB wurde entsprechend geändert. Darüber hinaus müssen säumige Unternehmen zukünftig, zusätzlich zu den Verzugszinsen, einen pauschalen Verzugsschaden von 40 Euro an den Gläubiger entrichten, der allerdings auf etwaige Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird. Schließlich gibt es Einschränkungen für die Vereinbarung zu langer Zahlungsziele. Weiteres entnehmen Sie der Veröffentlichung der Bundesregierung unter folgendem Link: Kurzmeldung des BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)