Impressum Datenschutz Kontakt
Tel: +49 361 6 59 24 - 0

Aktuelle Urteile und Informationen für Mandanten

10.
Apr 2014

Neue Thüringer Bauordnung 2014

Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13.03.2014 ist einen Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBl.) vom 28.03.2014 am 29.03.2014 in Kraft getreten. Der Gesetzestext kann hier herunter geladen werden. Schwerpunkte der Änderungen im Vergleich zur bisher geltenden Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 16.03.2004 (GVBl. Seite 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2011 (GVBl. Seite 85), sind:   – in dem Katalog der Sonderbauten, bei denen besondere Verfahrensbestimmungen gelten, wurden die Nutzungstypen Pflegewohnen und Kindertagespflege berücksichtigt,   – das Abstandsflächenrecht (§ 6 ThürBO) wurde mit dem Ziel der besseren Ausnutzbarkeit von Grundstücken modifiziert,   – auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit fortgeschrieben,   – die Regelungen zur Verwendbarkeit von Bauprodukten wurden aufgrund europarechtlicher Vorgaben angepasst,   – die Brandschutzbestimmungen wurden konkretisiert,   – der Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben wurde fortentwickelt,   – bei Abweichungen von gemeindlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzungen) ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich,   – die Nachbarbeteiligung bei Bauvorhaben, bei denen mit einer größeren Zahl von Nachbareinwendungen zu rechnen ist, soll erleichtert werden (vergleiche § 69 ThürBO),   – auch bei erkannten Verstößen gegen an sich nicht zum Prüfungsumfang gehörenden Betimmungen kann die Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag nunmehr ablehnen.   Im Einzelnen verweisen wir auf die Landtagsdrucksache 5/5768 vom 19.02.2013, die hier herunter geladen werden kann. Aus der Landtagsdrucksache ergeben sich die einzelnen Motive des Gesetzgebers zur Novellierung der Vorschriften der ThürBO.     Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Bernd Schicker zur Verfügung. 

Haben Sie Fragen zum Thema?

Ihr Ansprechpartner zum Thema Verwaltungsrecht ist: Bernd Schicker

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an post@schickerthies.de widerrufen.

Vielen Dank für Ihre Anfrage wir werden diese zeitnah bearbeiten. Seien Sie versichert wir gehen sorgsam mit Ihren Daten um.

Ihnen noch einen guten Tag
Schicker Thies - Anwaltskanzlei