Jun 2011
Entscheidung des OVG Koblenz zur Kulturförderabgabe
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit zwei Urteilen vom 17.05.2011, Az. 6 C 11337/10.OVG u. 6 C 11408/10.OVG (siehe Pressemitteilung Nr. 37/2011 des OVG) die hoch umstrittene Frage der Rechtsmäßigkeit der Erhebung einer "Kultur- und Tourismusfördergabe" (sog. Bettensteuer) zu Gunsten der Städte Bingen und Trier entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurde zugelassen.
Auch in anderen Bundesländern, so auch in Thüringen, haben Gemeinden eine "Kulturförderabgabe" (sog. Bettensteuer) eingeführt. Auch hier sind Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anhängig.
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Ihr Ansprechpartner zum Thema Kommunal- und Kommunalabgabenrecht ist: Bernd Schicker