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Aktuelle Urteile und Informationen für Mandanten

06.
Jun 2011

Entscheidung des OVG Koblenz zur Kulturförderabgabe

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit zwei Urteilen vom 17.05.2011, Az. 6 C 11337/10.OVG u. 6 C 11408/10.OVG (siehe Pressemitteilung Nr. 37/2011 des OVG) die hoch umstrittene Frage der Rechtsmäßigkeit der Erhebung einer "Kultur- und Tourismusfördergabe" (sog. Bettensteuer) zu Gunsten der Städte Bingen und Trier entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurde zugelassen.
Auch in anderen Bundesländern, so auch in Thüringen, haben Gemeinden eine "Kulturförderabgabe" (sog. Bettensteuer) eingeführt. Auch hier sind Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anhängig.

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